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Zuständigkeiten

Wer in lärmbelasteten Gebieten einzonen oder bauen will, informiert sich anhand den Bau-, Zonen- und Immissionsschutzreglementen der Gemeinde. Das Amt für Umwelt und Energie (AfU) beurteilt Zonenpläne sowie Baugesuche in lärmbelasteten Gebieten. Sofern Ausnahmen bei überschrittenen Immissionsgrenzwerten in lärmbelasteten Gebieten beantragt werden, ist ebenfalls das AfU anzuhören.

Für die Sanierung des Strassenverkehrslärms ist der jeweilige Strasseneigentümer, z. B. das kantonale Tiefbauamt oder die Gemeinde ihr Ansprechspartner. Können die massgebenden Grenzwerte nicht eingehalten werden, prüft das AfU wiederum die entsprechenden Erleichterungsanträge. Bei Bahnlärm ist das Bundesamt für Verkehr (BAV) zuständig. Die Zuständigkeit für den Lärm von zivilen Flugplätzen liegt beim Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL).

Das AfU vollzieht die Lärmschutz-Verordnung (LSV) bei Lärm von Betrieben, die dem Arbeitsgesetz unterstehen. Bei Lärm von landwirtschaftlichen Anlagen ist das Amt für Landwirtschaft zu kontaktieren.

Bei zivilen Schiessanlagen, Alltagslärm (Lärm ohne Grenzwerte) und Veranstaltungen mit elektroakustisch erzeugter oder verstärkter Musik ist die erste Ansprechstelle die Gemeinde.

Tabellarisch stellen sich die Zuständigkeiten wie folgt dar:

Situation Zuständigkeit
Immissionen in lärmbelasteten Gebieten bei Einzonungen, Erschliessungen und Baugesuchen Gemeinde, Bezirk und Amt für Umwelt und Energie
Lärm von Industrie- und Gewerbebetrieben, gemäss Arbeitsgesetz Amt für Umwelt und Energie
Lärm von Landwirtschaftsbetrieben Amt für Landwirtschaft
Lärm nicht landwirtschaftlicher und ortsfester Anlagen, welche nicht dem Arbeitsgesetz unterstehen Gemeinde, Bezirk
Emissionen von Strassenverkehr Strasseneigentümer, z.B. kantonales Tiefbauamt
Lärm von Bahnen Bundesamt für Verkehr (BAV)
Lärm von zivilen Flugplätzen Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL)
Lärm von zivilen Schiessanlagen Gemeinde, Bezirk
Veranstaltungen mit elektroakustisch erzeugter oder verstärkter Musik Gemeinde, Bezirk
Baulärm Gemeinde, Bezirk
Alltagslärm (Kirchen, Kühe, Kinder usw.) Gemeinde, Bezirk

Das Amt für Umwelt und Energie unterstützt die zuständigen Behörden als kantonale Lärm-Fachstelle.

Rechtliche Grundlagen

Merkblätter

Weitere Informationen

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