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Rechnungsprüfungskommissionen

Die Rechnungsprüfungskommissionen sind ein Prüforgan der Stimmberechtigten und werden von diesen gewählt.

Aufgaben

Die RPK prüft Voranschlag, Rechnung und Kredite in formeller, rechtlicher und materieller Hinsicht sowie die Existenz des IKS und berichtet dem Gemeinderat detailliert über das Prüfergebnis. Die Stimmberechtigten informiert sie in zusammengefasster Form über das Prüfergebnis und stellt Antrag zum Voranschlag, zu den Nachtragskrediten, zu den Ausgabenbewilligungen und deren Erhöhungen sowie zur Jahresrechnung.

Prüfungsumfang

  • ordentliche Prüfungen, die sich nach einem durch die RPK definierten Prüfplan mit Schwerpunkten richten
  • Zwischenprüfungen
  • unangemeldete Prüfungen

Prüfungsart

Diese Prüfungen umfassen

  • in formeller Hinsicht insbesondere die rechnerische Richtigkeit der Daten und die Vollständigkeit der Aufzeichnungen und Belege
  • in rechtlicher Hinsicht insbesondere die Einhaltung der für den Finanzhaushalt massgeblichen Verfassungs, Gesetzes-, Verordnungs- und weiteren Ausführungsbestimmungen
  • in materieller Hinsicht insbesondere die Überprüfung der Tragbarkeit der Ausgaben, die Angemessenheit der Investitionen und die Entwicklung des Finanzhaushalts

Rechtliche Grundlagen

Checklisten

Planung

Voranschlag / Finanzplan

Schlussrevision

IKS

KORE APH

Vorlagen

Schulungen

Schulung vom 25. September 2026

Frühere Schulungen 

Schulung vom 20. September 2024

Seminar vom 9. September 2022

  • Workshop A (Prüfung Anhang, Geldflussrechnung, Budget)
  • Workshop B (Prüfung Existenz IKS)
  • Workshop C (Prüfung Kostenrechnung Alters- und Pflegeheim)
  • Workshop D (Spezialfälle, u. a. zusätzliche Abschreibungen)

Schulung vom 25. September 2020

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