Primarschule
Die Primarschule umfasst die 1. bis 6. Klasse. Sie bildet die Grundlage des Bildungssystems und vermittelt grundlegende Kenntnisse in Fächern wie Deutsch, Mathematik, Natur, Mensch und Gesellschaft sowie den Fremdsprachen.
Unterricht
Die wöchentliche Unterrichtzeit für die einzelnen Klassen setzt sich aus 23 bis 31 Lektionen zusammen. Eine Lektion dauert 45 Minuten. Der Unterricht ist fächerübergreifend in fünf Blöcke mit entsprechenden Fachbereichen unterteilt.
Unterrichtszeit, Fächer und Lektionentafel
Die Unterrichtszeit umfasst am Vormittag vier Lektionen. An Nachmittagen ist eine Unterrichtszeit von zwei bis drei Lektionen anzusetzen. Eine Lektion dauert 45 Minuten. Für jede Klasse gilt eine verbindliche Lektionenzahl. Für die Kleinklassen der Primarstufe ist die Lektionentafel der entsprechenden Primarklassen wegleitend. Verbindlich gültig ist die Anzahl Lektionen je Klasse und Woche.
| Fachbereiche | 1. Kl. | 2. Kl. | 3. Kl. | 4. Kl. | 5. Kl. | 6. Kl. |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Deutsch, Schrift/Tastaturschreiben | 5–6 | 6–7 | 6–7 | 6–7 | 5–6 | 5–6 |
| Englisch | 2 | 2 | 2 | 2 | ||
| Französisch | 2 | 2 | ||||
| Mathematik | 5–7 | 5–7 | 5–7 | 5–7 | 5–6 | 5–6 |
| Natur, Mensch, Gesellschaft | 4–5 | 5–6 | 5–6 | 5–6 | 4–5 | 4–5 |
| Medien und Informatik | 1 | 1 | ||||
| Bildnerisches Gestalten | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 |
| Textiles und Technisches Gestalten | 2 | 2 | 2 | 2 | 3 | 3 |
| Bewegung und Sport | 3 | 3 | 3 | 3 | 3 | 3 |
| Musik | 1–2 | 1–2 | 1–2 | 1–2 | 1–2 | 1–2 |
| Flexible Lektionen | 1–2 | 2 | 2 | 2 | 1 | 1 |
| Verbindliche Schülerlektionen pro Woche | 23–24 | 26 | 28 | 28 | 29 | 29 |
| Konfessioneller Religionsunterricht ¹ | 1 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 |
| Schülerlektionen inkl. Religion ¹ | 24–25 | 28 | 30 | 30 | 31 | 31 |
| ¹ Der konfessionelle Religionsunterricht ist kein obligatorischer Bestandteil der Lektionentafel. Er wird von den Landeskirchen organisiert und finanziert. | ||||||
Unterrichtsblöcke
Unterrichtsblöcke bieten mehr Zeit für vertieftes Arbeiten an einem Thema. Schülerinnen und Schüler können komplexere Aufgaben bearbeiten, ohne durch häufige Wechsel gestört zu werden.
| Block A | Sprachen mit Deutsch (inkl. Schrift/Tastaturschreiben), Englisch, Französisch |
| Block B | Mathematik |
| Block C | Natur, Mensch, Gesellschaft, Medien und Informatik |
| Block D | Gestalten, Bewegung und Sport, Musik |
| Block E | konfessioneller Religionsunterricht |
Gesundheit und Sicherheit
Die Gesundheit und die Sicherheit der Schülerinnen und Schüler sind uns wichtig. Unterrichtselemente wie Radtest, Schwimmunterricht und Zahnprophylaxe tragen wesentlich dazu bei. Zudem überwacht der Schulgesundheitsdienst den Gesundheitszustand der Schulkinder während der obligatorischen Schulpflicht durch periodische Untersuchungen.
Schulort
Die Schulpflicht ist in der Regel am Wohnsitz des Kindes zu erfüllen. Der Schulrat kann auswärtigen Schulbesuch gestatten oder anordnen, wenn besondere Gründe es rechtfertigen. Der Schulrat des auswärtigen Schulortes muss sein Einverständnis geben. Für auswärtigen Schulbesuch ist vom abgebenden Schulträger ein Schulgeld zu entrichten. Bei Fragen wenden Sie sich an die Schulleitung Ihres Wohnorts.
Schulweg
Ob ein Schulweg zumutbar ist, hängt im Wesentlichen von drei Kriterien ab: von der Person des Schülers, von der Art des Schulweges (Länge, Höhenunterschied, Beschaffenheit) und von der Gefährlichkeit des Weges. Massgebend sind objektive Kriterien. Ob ein Weg subjektiv als lang, schlecht begehbar oder gefährlich empfunden wird, obwohl solche Gefühle nachvollziehbar sein mögen, bleibt ausser Betracht. Kommen keine Erschwernisse wie bedeutende Höhenunterschiede oder besonders steile Partien hinzu, so gelten rund 2 ½ Kilometer oder eine halbe Stunde Fussmarsch in der Regel als zumutbar. Dies gilt auch bereits für Kinder im Kindergartenalter.
Wo den Schülern und Schülerinnen der Schulweg wegen zu weiter Entfernung nicht zugemutet werden kann, sorgen die Schulträger auf eigene Kosten für eine angemessene Fahrgelegenheit (z.B. Schulbus).
Im Zusammenhang, dass der Schulträger verantwortlich für eine angemessene Verkehrssicherheit der regelmässig begangenen Schulwege ist, kann er bei gefährlichen Strassenübergängen Schülerlotsen organisieren.
Einführungsklasse – 1. Klasse verteilt auf zwei Jahre
Innerhalb einer Altersgruppe entwickeln sich Kinder unterschiedlich. Einige sind beim Schuleintritt noch nicht bereit für die 1. Klasse, etwa wegen emotionaler oder intellektueller Verzögerungen. In der Einführungsklasse werden diese Kinder individuell gefördert, indem der Stoff der 1. Klasse auf zwei Jahre verteilt wird. Dies ermöglicht ein langsameres Lerntempo und bereitet sie besser auf die 2. Klasse vor.
Eine Zuweisung in die Einführungsklasse erfolgt durch die Schulleitung auf Antrag der Klassenlehrperson und im Einvernehmen mit den Erziehungsberechtigten. Erfolgt keine Einigung, entscheidet der Schulrat. Die Einführungsklasse zählt als ein Schuljahr.
Schulergänzende Angebote
Betreuung
Eltern mit Wohnsitz im Kanton Schwyz, welche einer Erwerbstätigkeit oder einer Aus- oder Weiterbildung nachgehen, können ihr Kind bis Ende Primarschulalter in einem Kinderbetreuungsangebot wie Kindertagesstätte (Kita), schulische Tagesstruktur, Tagesfamilie oder Mittagstisch betreuen lassen und dafür Beiträge geltend machen. Angebote sind auf familienschwyz.ch zu finden. Beitragsgesuche können online eingereicht werden.
Mittagstisch
Verschiedene Kindertagesstätten und Tageseltern bieten eine Mittagsbetreuung für Kinder an. Informationen über konkrete Angebote bieten die Wohnsitzgemeinden und familienschwyz.ch. Beitragsgesuche für Mittagstische können online eingereicht werden.
Musikschule
Die Gemeinden sind gesetzlich verpflichtet, ein breites Musikschulangebot zur Verfügung zu stellen. Finanziert werden die Musikschulen vor allem durch die Gemeinden und den Kanton. Auch die Eltern haben einen Beitrag zu leisten, wenn ihr Kind die Musikschule besucht.
Detaillierte Informationen über das Musikschulangebot sind auf den Webseiten der Gemeinden oder dem Verband der Musikschulen des Kantons Schwyz (VMSZ) zu finden.
Junge Talente Musik
Das Angebot steht Interessierten aller Instrumente und Stilrichtungen offen. Teilnahmeberechtigt sind im Kanton Schwyz wohnhafte Kinder und Jugendliche bis zum 25. Altersjahr. Das Vorspielen findet jeweils im Frühjahr statt.
Beurteilung und Zeugnis
In Beurteilungs- und Bewertungsanlässen erfahren die Lehrpersonen, die Schülerinnen und Schüler, wie gut die Lernziele des Unterrichts erreicht wurden. Lernziele und Kriterien werden den Schülerinnen und Schülern zu Beginn einer Lernsequenz bekanntgegeben. Durch Selbst- und Fremdeinschätzungen werden dabei Lernen und Leistung gleichermassen gefördert und unterstützt.
Standortgespräch
Jährlich findet zwischen Oktober und März ein Standortgespräch statt. Die Klassenlehrperson führt mit den Schülerinnen und Schülern sowie den Erziehungsberechtigten ein förderorientiertes Standortgespräch. Es wird gezielt auf die vergangene Beurteilungsperiode zurückgeschaut und ein Ausblick auf die weitere Schullaufbahn vorgenommen. «Wo stehe ich?», «Wo will ich hin?» und «Was sind meine nächsten Schritte, um das Ziel zu erreichen?» stehen im Vordergrund.
Zeugnis
Im Zeugnis werden die Leistungen der Beurteilungsperiode abgebildet. Im Kindergarten, 1. und 2. Klasse (Zyklus l) und in der 3. bis zur 6. Klasse (Zyklus II) wird ein Jahreszeugnis abgegeben. In der Sekundarstufe I (Zyklus III) ein Semesterzeugnis. Das Zeugnis umfasst die überfachlichen Kompetenzen (personale, soziale und methodischen Kompetenzen), welche mit einem Prädikat abgebildet werden und die fachlichen Kompetenzen, welche mit einer Note ausgewiesen werden.
Bedeutung der Noten
6 = sehr gut, 5 = gut, 4 = genügend, 3 = ungenügend, 2 = schwach, 1 = sehr schwach
Zwischenwerte sind 5.5, 4.5, 3.5, 2.5, 1.5
Schullaufbahnentscheid
Schullaufbahnentscheide werden durch die Lehrperson auf Grund einer ganzheitlichen Beurteilung getroffen und wenn nötig bei der Schulleitung beantragt. Dies sind Entscheidungen über Förder- und sonderpädagogische Massnahmen, sowie den Wechsel der Klassenstufe, der Schulstufe, der Klassen und Profile. Als Grundlage für Schullaufbahnentscheide dienen die kognitiven Fähigkeiten, produkt- und prozessbezogene Leistungen, die überfachlichen Kompetenzen und die individuelle Entwicklung. Mögliche Massnahmen und Schullaufbahnentscheide sind:
- Der Übertritt am Ende der 6. Klasse
- Repetieren oder Überspringen
- DaZ (Deutsch als Zweitsprache) oder IF (Integrative Förderung)
- Die Zuweisung in eine Einführungsklasse, Kleinklasse oder in die verstärkten Massnahmen im separativen Setting.
Sämtliche Schullaufbahnentscheide werden aufgrund eines professionellen Ermessensentscheides gefällt.
Klassenrepetition
In der Regel durchlaufen die Schülerinnen und Schüler die obligatorische Schulzeit nach Eintritt in den obligatorischen Kindergarten innerhalb von zehn Schuljahren. Repetitionen von Klassen sind nur in Ausnahmefällen und nur dann, wenn die Schullaufbahn nachhaltig positiv beeinflusst wird, zu bewilligen.
Funktionen der Beurteilung
Die ganzheitliche Beurteilung erfüllt drei Funktionen. Eine formative, eine summative und eine prognostische. Weiter soll durch wertschätzende Rückmeldungen die Lernfreude erhalten bleiben.
Die Formative – Wie lernt mein Kind?
Die formative Beurteilung ist Grundlage für förderorientierte Rückmeldungen und unterstützt das Lernen. Sie findet prozessbegleitend statt und ist verbunden mit Rückmeldungen in verbaler und beschreibender Form (Feedbacks, Fördergespräche, Coaching usw.).
Die Prognostische – Welchen Weg geht mein Kind?
Die prognostische Beurteilung ist für Laufbahnentscheide (Qualifikation, Berufs- und Schulwahl) von Bedeutung. Sie fragt, ob die Voraussetzungen für die erfolgreiche Teilnahme an einem nächsten Abschnitt in der Bildungslaufbahn gegeben sind. Sie stützt sich ab auf Ergebnisse der summativen Beurteilung und bezieht im Sinne einer Gesamtbeurteilung Elemente der formativen Beurteilung, überfachliche Kompetenzen sowie weitere Persönlichkeitsdimensionen mit ein.
Die Summative – Was leistet mein Kind?
Die summative Beurteilung ist Grundlage für bewertende Rückmeldungen und überprüft das Lernen. In der Regel findet summative Beurteilung prozessabschliessend und bilanzierend statt. Sie ist verbunden mit Rückmeldungen in bewertender Form (Note, Punktzahl, Prädikate, Häkchen, usw.). Prozessabschliessende Bewertungen beinhalten sowohl Produkt- als auch Prozessleistungen.
Weitere Informationen für Erziehungsberechtigte
- Elemente ganzheitliche Beurteilung
- Beurteilungsreglement
- Éléments d'évaluation français
- Règlement d'évaluation français
- Elementi di valutazione olistica italiana
- Regolamenti di valutazione
- Elements of holistic assessment english
- Assessment regulations english
- Elemente vlerësimi holistik
- Rregulloret e vleresimit
- Elementi holističke procjene
- Propisi o ocjenjivanju
- Avaliação holística de elementos
- Regulamento de avaliação
- bütünsel bir değerlendirmenin unsurları
- değerlendirme düzenlemeleri
- елементи цілісної оцінки
- положення про оцінку
Übertritt in die Sekundarstufe I
Der prüfungsfreie Übertritt in die Sekundarstufe I erfolgt nach der 6. Primar- oder Kleinklasse. Er wird am Standortgespräch der 6. Klasse thematisiert.
Der definitive Zuweisungsentscheid wird bis zum 31. März gefällt.
Dispensation
Der Schulrat hat die Kompetenz, Kinder und Jugendliche aus wichtigen Gründen vollständig oder teilweise von der Schulpflicht zu befreien.
Teilweise Schulpflichtbefreiung / Freistellung von Talenten
Zur Erteilung einer Dispensation müssen wichtige Gründe vorliegen. Beispielsweise können begabte Schülerinnen und Schüler, die täglich in einem Sportverein trainieren oder in einem anderen Talentbereich (z. B. Musik oder Kunst) aktiv sind, eine Dispensation beantragen.
- Empfehlung für die Freistellung von Talenten vom Unterricht
- Antrag zur Freistellung von Talenten vom Unterricht
Zeitlich befristete, vorübergehende Schulpflichtbefreiung
Es ist möglich, dass ein Kind für eine gewisse Zeit von der Schulpflicht befreit werden kann. Wir haben in der Vergangenheit wiederholt beeinträchtigte Kinder nach der Rückstellung nochmals für ein oder zwei Jahre von der Schulpflicht befreit und die Situation dann wieder überprüft. Ausserdem kann eine zeitliche Schulpflichtbefreiung bei Problemen von Schülerinnen und Schülern eine Option sein, welche in diesem Fall aber nicht unter dem Titel Disziplinarmassnahme erfolgt.
Vollständige Schulpflichtbefreiung
Vollständige Schulpflichtbefreiungen kommen im Ausnahmefall bei einer schweren Behinderung mit gesundheitlichen Problemen des Kindes in Betracht. Die Erteilung einer Bewilligung orientiert sich stark an den Betreuungs- und Förderungsmöglichkeiten der Eltern/Erziehungsberechtigten. Die Abteilung Schule und Unterricht muss unbedingt beigezogen werden und vor dem Entscheid eine Stellungnahme abgeben.
Dispensgesuche für Auslandreisen
Reine Ferien- und Reisedispensen können nicht erteilt werden. Auch berufliche Gründe der Eltern stellen keine dringende persönliche oder familiäre Angelegenheit des Kindes dar. Dispensgesuche für den Besuch von Familienfesten oder kranken nahestehenden Personen im Ausland kann der Schulrat bewilligen.
Dispensen für die Teilnahme an Trainingslagern, Sport- oder kulturellen Anlässen können erteilt werden, wenn es sich für das Kind um eine dringende persönliche Angelegenheit handelt und die Interessen des Kindes und der Eltern jene am ordnungsgemässen Fortgang des Schulbetriebes überwiegen.
Anträge sind beim Schulrat der Wohnsitzgemeinde einzureichen.