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Sekundarstufe I

Die Sekundarstufe I umfasst drei Jahre. Die auf der Primarstufe erworbenen Kompetenzen werden vertieft und erweitert, um die Jugendlichen auf die berufliche oder eine weitere schulische Ausbildung vorzubereiten. Die Sekundarstufe I wird von den Bezirken als Mittelpunktschule (MPS) geführt.

Übertritt in Sekundarstufe I

Der prüfungsfreie Übertritt in die Sekundarstufe I erfolgt nach der 6. Primar- oder Kleinklasse in das Profil A, Profil B oder – vor allem aus der Kleinklasse – in das Profil C. Der Übertritt wird am Standortgespräch der 6. Klasse thematisiert. Der definitive Zuweisungsentscheid wird bis zum 31. März gefällt.

Profile

  • Profil A (erweiterte Anforderungen)
    Das Profil A (ehemals Sekundarschule) bereitet die Schülerinnen und Schüler darauf vor, auf eine weiterführende Schule zu wechseln oder eine anspruchsvolle Berufsausbildung zu beginnen. Diese Schulen fordern von den Schülerinnen und Schülern mehr. Sie sind fähig, logisch und klar zu denken sowie aufmerksam und lernbereit. Ausserdem wird erwartet, dass sie selbstständig arbeiten, Ausdauer zeigen und zügig arbeiten.
  • Profil B (Grundansprüche)
    Das Profil B bereitet die Schülerinnen und Schüler hauptsächlich auf die Berufswahl vor und fördert neben dem Denken auch besonders die praktischen Fähigkeiten. Es werden fast die gleichen Fächer unterrichtet wie im Profil A. Auch die Wahlfächer sind ähnlich. Mit dem Profil B werden die  Grundansprüche des «Lehrplan 21» erfüllt. Das Lerntempo ist angepasst, die Lernziele sind erreichbar und das Vertrauen in die eigenen Fähigkeiten wird gestärkt. Es ist möglich in das Profil A zu wechseln.
  • Profil C (Orientierung an den Grundansprüchen) 
    Das Profil C gehört zum sonderpädagogischen Angebot. Es vermittelt Schülerinnen und Schülern mit Lernschwierigkeiten eine gute allgemeine Bildung und bereitet sie auf das Berufsleben vor. Dabei steht die individuelle Förderung im Mittelpunkt. Der Unterricht ist stark auf den Alltag bezogen und findet in kleinen Lerngruppen statt, um den Leistungsstand jedes Einzelnen zu berücksichtigen. Es ist möglich in das Profil B zu wechseln.

Talentklassen

Künstlerisch oder sportlich besonders begabte Jugendliche können eine Talentklasse der Sekundarstufe I besuchen. Die Schülerinnen und Schüler zeigen einen hohen Leistungsanspruch und betreiben bereits jetzt einen grossen Aufwand für ihre sportliche oder künstlerische Betätigung. Das Angebot richtet sich an Jugendliche aus dem Kanton Schwyz sowie aus den Nachbarkantonen.

Unterricht Sekundarstufe I

Die wöchentliche Unterrichtzeit für die einzelnen Klassen setzt sich aus 34 bis 36 Lektionen zusammen. Eine Lektion dauert 45 Minuten. 

Fächer und Lektionentafel der Profile A und B

Fachbereiche 1. Sek 2. Sek 3. Sek
  Beide Profile Profil A Profil B Wahlfach
Sprachen          
Deutsch 4 4 4 6  
Englisch 2–3 2–3 mind. 3   3–4
Französisch 3–4 ¹ 3–4 ¹   3–4
Italienisch       3
Ersatzprogramm 3–4 3–4      
Mathematik          
Mathematik 5–6 5–6 6 6  
Technisches Zeichnen         1–2
Natur, Mensch, Gesellschaft          
Lebenskunde
- Berufliche Orientierung
- Ethik, Religionen, Gemeinschaft
2 2 1–2 1–2  
Natur und Technik 2 2–3 2 2 2
Räume, Zeiten, Gesellschaften 3 2 4 4  
Medien und Informatik 1 1     1–2
Musik, Gestalten, Sport          
Musik 1 1     1–2
Bildnerisches Gestalten 2 2     2
Textiles und technisches Gestalten 3     2–3
Wirtschaft, Arbeit, Haushalt   4     2–4
Bewegung und Sport 3 3 3 3  
Projektunterricht und Profilbildung     2–3 2–3  
Flexible Lektionen 3 3      
Verbindliche Schülerlektionen pro Woche 34 34 3436 3436  
¹  Französisch obligatorisch im Profil A. Im Profil B ist französisch ein Wahlfach oder Ersatzprogramm. Das Ersatzprogramm Französisch wird primär für Deutsch und Mathematik eingesetzt. Ein Ersatz ist auch für den Bereich «Gestalten» möglich.

Fächer und Lektionentafel Profil C

Fachbereiche 1.–3. Klasse der Sekundarstufe
  Minimum Maximum
Sprachen
Deutsch, Französisch und Englisch
6 9
Mathematik 6 9
Natur, Mensch, Gesellschaft
Natur und Technik; Räume, Zeiten und Gesellschaften; Medien und Informatik
7 11
Musik, Gestalten, Sport
Musik; Bildnerisches Gestalten; Textiles und Technisches Gestalten; Wirtschaft, Arbeit, Haushalt; Bewegung und Sport
8 12
Total Lektionen pro Woche 3234

Wahlfächer in der 3. Klasse der Sekundarstufe I

Die Belegung gezielt ausgewählter Wahlfächer in der 3. Klasse der Sekundarstufe I kann den Einstieg in die Berufsfachschule zusätzlich erleichtern. Der Besuch bestimmter Wahlfächer ist aber in der Regel keine Vorbedingung für das Erlernen eines Berufes. Der überlegte Entscheid für die Wahlfächer ist vor allem dann wichtig, wenn sehr anspruchsvolle berufliche Grundbildungen oder weiterführende Schulen wie Fach-, Wirtschafts-, Berufsmittelschule oder Gymnasium in Erwägung gezogen werden. Häufig ist zum Zeitpunkt der Wahlfach-Entscheidung die endgültige Berufswahl noch nicht getroffen, vielleicht ist aber schon das Berufsfeld klar.

Wirtschaft, Arbeit, Haushalt

Der Grundschulunterricht auf der Sekundarstufe I beinhaltet den WAH-Unterricht (Wirtschaft, Arbeit, Haushalt). Laut bundesgerichtlicher Rechtsprechung dürfen den Eltern nur die Kosten berechnet werden, die sie durch das Mittagessen ihres Kindes im WAH-Unterricht sparen. Es geht dabei nur um die Verpflegung der Kinder.

Musikschule

Die Gemeinden sind gesetzlich verpflichtet, ein breites Musikschulangebot zur Verfügung zu stellen. Finanziert werden die Musikschulen vor allem durch die Gemeinden und den Kanton. Auch die Eltern haben einen Beitrag zu leisten, wenn ihr Kind die Musikschule besucht.

Detaillierte Informationen über das Musikschulangebot sind auf den Webseiten der Gemeinden oder dem Verband der Musikschulen des Kantons Schwyz (VMSZ) zu finden.

Junge Talente Musik

Das Angebot steht Interessierten aller Instrumente und Stilrichtungen offen. Teilnahmeberechtigt sind im Kanton Schwyz wohnhafte Kinder und Jugendliche bis zum 25. Altersjahr. Das Vorspielen findet jeweils im Frühjahr statt. 

Beurteilung und Zeugnis

In Beurteilungs- und Bewertungsanlässen erfahren die Lehrpersonen, die Schülerinnen und Schüler, wie gut die Lernziele des Unterrichts erreicht wurden. Lernziele und Kriterien werden den Schülerinnen und Schülern zu Beginn einer Lernsequenz bekanntgegeben. Durch Selbst- und Fremdeinschätzungen werden dabei Lernen und Leistung gleichermassen gefördert und unterstützt. 

Standortgespräch

Jährlich findet zwischen Oktober und März ein Standortgespräch statt. Die Klassenlehrperson führt mit den Schülerinnen und Schülern sowie den Erziehungsberechtigten ein förderorientiertes Standortgespräch. Es wird gezielt auf die vergangene Beurteilungsperiode zurückgeschaut und ein Ausblick auf die weitere Schullaufbahn vorgenommen. «Wo stehe ich?», «Wo will ich hin?» und «Was sind meine nächsten Schritte, um das Ziel zu erreichen?» stehen im Vordergrund.

Zeugnis

In der Sekundarstufe I (Zyklus III) wird ein Semesterzeugnis abgegeben. Das Zeugnis umfasst die überfachlichen Kompetenzen (personale, soziale und methodischen Kompetenzen), welche mit einem Prädikat abgebildet werden und die fachlichen Kompetenzen, welche mit einer Note ausgewiesen werden.

Die Leistungen der Schülerinnen und Schüler in den einzelnen Fächern werden mit Noten beurteilt. In der dreiteiligen Sekundarstufe I ist für das Aufsteigen in die nächste Klasse mindestens ein Promotionsschnitt von 4.0 zu erreichen. Als Promotionsfächer gelten Deutsch, Fremdsprachen, Mathematik sowie Mensch und Umwelt (Geografie, Geschichte, Naturlehre). In der kooperativen Sekundarstufe I gilt ein spezielles Umstufungsverfahren. Das Lern- und Arbeitsverhalten sowie das Sozialverhalten werden lernziel- und förderorientiert beurteilt.

Bedeutung der Noten

6 = sehr gut, 5 = gut, 4 = genügend, 3 = ungenügend, 2 = schwach, 1 = sehr schwach
Zwischenwerte sind 5.5, 4.5, 3.5, 2.5, 1.5

Schullaufbahnentscheid

Schullaufbahnentscheide werden durch die Lehrperson aufgrund einer ganzheitlichen Beurteilung getroffen und wenn nötig bei der Schulleitung beantragt. Dies sind Entscheidungen über Förder- und sonderpädagogische Massnahmen, sowie den Wechsel der Klassenstufe, der Schulstufe, der Klassen und Profile. Als Grundlage für Schullaufbahnentscheide dienen die kognitiven Fähigkeiten, produkt- und prozessbezogene Leistungen, die überfachlichen Kompetenzen und die individuelle Entwicklung. Sämtliche Schullaufbahnentscheide werden aufgrund eines professionellen Ermessensentscheides gefällt. 

Profilwechsel

Schülerinnen und Schüler können in der Regel am Ende des Schuljahres in ein anderes Profil wechseln. Dieser Wechsel kann sowohl in ein höheres als auch in ein tieferes Profil erfolgen.

Repetition

In der Regel durchlaufen die Schülerinnen und Schüler die obligatorische Schulzeit nach Eintritt in den obligatorischen Kindergarten innerhalb von zehn Schuljahren. Repetitionen einer Klasse sind nur in Ausnahmefällen und nur dann, wenn die Schullaufbahn nachhaltig positiv beeinflusst wird, zu bewilligen.

Funktionen der Beurteilung

Die ganzheitliche Beurteilung erfüllt drei Funktionen. Eine formative, eine summative und eine prognostische. Weiter soll durch wertschätzende Rückmeldungen die Lernfreude erhalten bleiben.

Die Formative – Wie lernt mein Kind?

Die formative Beurteilung ist Grundlage für förderorientierte Rückmeldungen und unterstützt das Lernen. Sie findet prozessbegleitend statt und ist verbunden mit Rückmeldungen in verbaler und beschreibender Form (Feedbacks, Fördergespräche, Coaching usw.).

Die Prognostische – Welchen Weg geht mein Kind?

Weitere Informationen für Erziehungsberechtigte

Wie weiter nach der Sekundarstufe I?

Übertritt an die Mittelschule

Ein Übertritt an eine Mittelschule erfolgt gemäss den vom Erziehungsrat erlassenen Aufnahmebedingungen. Der Besuch von zwei Schuljahren in der Sekundarschule / Stammklasse A oder eine gleichwertige Ausbildung wird vorausgesetzt. Alle Interessierten haben sich einem Aufnahmeverfahren zu unterziehen. 

Berufswahl und Berufsmatura

Die Berufswahlvorbereitung stellt im Unterricht auf der Sekundarstufe I ein zentrales Thema dar. Der Berufswahl-Unterricht ist auch ein Bestandteil im Lehrplan 21. Er soll optimale Voraussetzungen für den Übertritt der Schülerinnen und Schüler in die berufliche Grundbildung oder eine weiterführende Schule schaffen:

Brückenangebote

Die Berufsvorbereitungsschule (SBA) ist ein einjähriges, schulisch anspruchsvolles Brückenangebot mit verschiedenen praxisorientierten Projekten.

Dispensation

Der Schulrat hat die Kompetenz, Kinder und Jugendliche aus wichtigen Gründen vollständig oder teilweise von der Schulpflicht zu befreien.

Teilweise Schulpflichtbefreiung / Freistellung von Talenten

Zur Erteilung einer Dispensation müssen wichtige Gründe vorliegen. Beispielsweise können begabte Schülerinnen und Schüler, die täglich in einem Sportverein trainieren oder in einem anderen Talentbereich (z. B. Musik oder Kunst) aktiv sind, eine Dispensation beantragen.

Zeitlich befristete, vorübergehende Schulpflichtbefreiung

Es ist möglich, dass ein Kind für eine gewisse Zeit von der Schulpflicht befreit werden kann. Wir haben in der Vergangenheit wiederholt beeinträchtigte Kinder nach der Rückstellung nochmals für ein oder zwei Jahre von der Schulpflicht befreit und die Situation dann wieder überprüft. Ausserdem kann eine zeitliche Schulpflichtbefreiung bei Problemen von Schülerinnen und Schülern eine Option sein, welche in diesem Fall aber nicht unter dem Titel Disziplinarmassnahme erfolgt.

Vollständige Schulpflichtbefreiung

Vollständige Schulpflichtbefreiungen kommen im Ausnahmefall bei einer schweren Behinderung mit gesundheitlichen Problemen des Kindes in Betracht. Die Erteilung einer Bewilligung orientiert sich stark an den Betreuungs- und Förderungsmöglichkeiten der Eltern/Erziehungsberechtigten. Die Abteilung Schule und Unterricht muss unbedingt beigezogen werden und vor dem Entscheid eine Stellungnahme abgeben.

Dispensgesuche für Auslandreisen

Reine Ferien- und Reisedispensen können nicht erteilt werden. Auch berufliche Gründe der Eltern stellen keine dringende persönliche oder familiäre Angelegenheit des Kindes dar. Dispensgesuche für den Besuch von Familienfesten oder kranken nahestehenden Personen im Ausland kann der Schulrat bewilligen. 

Dispensen für die Teilnahme an Trainingslagern, Sport- oder kulturellen Anlässen können erteilt werden, wenn es sich für das Kind um eine dringende persönliche Angelegenheit handelt und die Interessen des Kindes und der Eltern jene am ordnungsgemässen Fortgang des Schulbetriebes überwiegen.

Anträge sind beim Schulrat der Wohnsitzgemeinde einzureichen.

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