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Promotionsreglement

Informationen für Erziehungsberechtigte

Die Schülerinnen und Schüler an der Volksschule werden beurteilt. Die Beurteilung dient den drei nachfolgenden Zielen:

  • Steuerung und fortlaufende Überprüfung der Lernprozesse
  • zusammenfassende Beurteilung der erworbenen Kenntnisse
  • Prognose über die künftige Schul- oder Berufslaufbahn

Die Leistungsbeurteilung und die Verhaltensbeurteilung orientieren sich an den Lernzielen. Sie erfolgt zielorientiert, förderorientiert und leistungsorientiert.

Ordner Schülerinnen- und Schülerbeurteilung

Beobachtungs- und Beurteilungsbogen

Die Förderung und Beurteilung des Verhaltens erhält in allen Klassen einen grösseren Stellenwert. Dabei wird zwischen Lern- und Arbeitsverhalten einerseits und Sozialverhalten anderseits unterschieden. Obligatorisch werden je drei Verhaltensziele gefördert und auf Semesterende beurteilt.

Aufstufungsverfahren in der dreiteiligen Sekundarstufe I

Empfehlungen zur Durchlässigkeit:

Gesuch um Indiv. Lernzielanpassung, (Teil-)Notenbefreiung und Fachbefreiung

Zeugnis

Übertritt in die Sekundarstufe I für Schulen mit Promotionsreglement

Der Übertritt in die Sekundarstufe I erfolgt auf der Grundlage einer erweiterten Beurteilung. Ziel des prüfungsfreien Übertrittsverfahrens ist es, gemeinsam zwischen Lehrperson, Erziehungsberechtigten und Schülerin oder Schüler am Ende der Primarstufe eine den Fähigkeiten, den Neigungen und Berufsabsichten sowie der mutmasslichen Entwicklung des Kindes entsprechende Schulart der Sekundarstufe I zu finden.

Informationen / Übertrittsformulare

Beurteilungsblatt Übertritt

Beurteilungsbogen

Provisorische Schülermeldung

Definitive Zuweisungen Primarstufe - Sekundarstufe l

Zuweisungsentscheide

Ergänzungsblätter zu den Zuweisungsentscheiden

Abmeldung vom Fach Französisch in der Realschule / Stammklasse B und Anmeldung fürs Ersatzprogramm

Übertritt in die Sekundarstufe II

Mittelschulen

Berufswahl / Lehrstellen / BSO

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